Aufzüge in Windenergieanlagen
Die Bezeichnungen für Aufstiegshilfen in Windenergieanlagen sind vielfältig: z.B. Aufzug, Lift, Servicelift oder Befahranlage. Unabhängig von der Begrifflichkeit und der Art der Führung (Seil / Leiter) handelt es sich dabei um mit einer Maschine verbundenen Hebezeuge, die ausschließlich für den Zugang zu höhergelegenen Arbeitsplätze - einschließlich Wartungs-und Inspektionspunkte an Maschinen - bestimmt sind. Sie fallen daher unter die Maschinenrichtlinie.
Auch hier ist Prüfgrundlage BetrSichV §§ 15, 16; der Prüfumfang entspricht TRBS 1201 Teil 4.
Als Arbeitgeber (Betreiber) sind Sie verantwortlich für den sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage(n). Aus einem Dienstleister für die Sachkundigen-Prüfungen an Leitern, Steigschutzsystemen, Hebezeuges und Aufstiegshilfen, haben wir uns zum Ingenieur- und Sachverständigenbüro weiterentwickelt. Wir kennen daher das "Sachkundigen-Prüfgeschäft" aus eigener Erfahrung und bieten Ihnen hier ein Mehr an Erfahrung und Kompetenz; auch in Bezug auf die Anforderungen an die Wartung Ihre Anlage(n).
Wir kennen die Hersteller, deren Produkte, die Produktschulungen und die Sachkundigenausbildung.
Als Vertragspartner der GTÜ Anlagensicherheit garantieren wir Ihnen eine qualifizierte, vollständige und preiswerte Durchführung von Zwischen-, Hauptprüfungen, Prüfungen nach Änderungen und die Abnahme von neu errichteten Aufzugsanlagen. Billig ist nicht preiswert.
Auch wenn es gelegentlich anders kommuniziert wird; gibt es zur Zeit keine zertifizierten Prüfsysteme für die Prüfung von Aufstiegshilfen in Windenergieanlagen. Der Einsatz von Prüfgewichten ist daher - zumindest bei der Hauptprüfung - obligatorisch. Wir führen Prüfgewichte und auch die für die Prüfung der Fangvorrichtungen an Power Climber Winden notwendigen Sonderwerkzeuge für den sogenannten Schlafseiltest mit.