Aufzüge sind überwachungspflichtige Anlagen, die wiederkehrend durch Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen. Als Vertragspartner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH und Sachverständiger für Aufzüge bieten wir Ihnen an:
Hauptprüfungen
Zwischenprüfungen
Änderungsabnahmen
Prüfungen vor Inbetriebnahme
Prüfgrundlage ist dabei die BetrSichV (§§15, 16); der Prüfumfang entspricht TRBS 1201 Teil 4.
Falls erforderlich erfolgt die Ermittlung der Massen von Fahrkorb und Gegengewicht mittels modernster Messtechnik für Aufzüge (Elektronische Seillastauswerteeinheit (henning MSM 12) in Verbindung mit mobilen Seillast- bzw. Gurtsensoren).
Durch den Einsatz eines elektronischen Prüfsystems (test@lift) kann i.d.R. auf die Verwendung von Prüfgewichten verzichtet werden.
Bei hydraulischen Aufzügen dokumentieren wir die relevanten Drücke / Einstellwerte mittels elektronischen Prüfsystem.